UVV-Fahrzeugkontrolle nach §57 BGV D29

Jährliche Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Jährliche Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Als Fachbetrieb mit entsprechender Sachkunde führen wir die UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge gem. BGV bis 7,5 to (ohne Sonderauf- und anbauten) durch und sind autorisiert, die entsprechende Prüfdokumentation zu erstellen. Somit sind wir nicht nur Ihr Ansprechpartner für die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Inspektion, sondern können termin- und fahrzeuggerecht auch die UVV-Prüfung durchführen.

Ihre UVV-Prüfung - wir erledigen das.

A+M Automobiltechnik, Inhaber Marc Köster

Von-Hofmann-Straße 25
44579 Castrop-Rauxel
Tel: 02305 / 76231
Fax: 02305 / 443428
Email: info​@am-automobiltechnik.de
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